das kann sich jeder leisten

Datenschutz für Unternehmen

Die Beratung der Geschäftsführung, die Schulung von
Mitarbeitern, die Kontrolle und Umsetzung von Daten-
schutzmaßnahmen sowie die Erstellung und Überprüfung
von Verträgen und Vereinbarungen sind nur einige Aufga-
ben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

 

Viele Gründe sprechen dafür, diese Aufgaben von einen
externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB)
erledigen zu lassen:

  • Kalkulierbare Kosten
  • Kein Kündigungsschutz
  • Zeitlich flexibel
  • Keine Reibungsverluste
  • Objektivität und Neutralität
  • Erfüllt die hohen gesetzlichen Anforderungen
  • Permanente Weiterbildung
  • Keine Betriebsblindheit
  • Kein Interessenskonflikt

Hierbei profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung
und der Betreuung von Unternehmen aus den unterschied-
lichsten Wirtschaftsbereichen.

 

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Auch Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen müssen, sind in der Pflicht, die Gesetze und Regelungen zum Datenschutz und zur Daten-sicherheit umzusetzen.